Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH erarbeitet für die Stadt Bleicherode und die Ortsteile Obergebra und Elende ein integriertes Stadtentwicklungskonzept. Die wesentlichen Aufgaben hierbei sind:

  • Die demographischen Rahmenbedingungen werden detailliert berücksichtigt. Die Steuerung des Rückbaus setzt die Analyse und Bewertung der Wohnquartiere voraus. Dies erreicht man durch die Erarbeitung einer Stadtgebietstypologisierung, die dann über eine Bewertung zur Feststellung von Problemgebieten /Quartieren führt. Dazu bedarf es vor allem auch der Auswertung neuester statistischer Daten zur Bevölkerungsentwicklung und dem daraus herzuleitenden zukünftigen Wohnraumbedarf.
  • Aufgrund des Vorrangs der Erhaltung und Entwicklung der historischen Ortskerne kann der perspektivisch erforderliche Rückbau nicht der zufälligen Entwicklung einzelner Eigentümer überlassen werden, sondern es werden Strategien entwickelt, die die Entwicklung des Rückbaus planungspolitisch steuern.
  • Die Vergabe von Fördermitteln wird vom Nachweis einer nachhaltigen Stadterneuerungspolitik abhängig gemacht. Das ISEK muss nachvollziehbare Ansätze liefern, um eine auch zukünftig optimale Förderung der geplanten Projekte aus den unterschiedlichsten Förderkulissen zu ermöglichen. Dieser Aspekt gewinnt unter dem Ansatz einer sich zunehmend ausdifferenzierenden Förderkulisse besondere Bedeutung.
  • Es werden Konzepte für die Entwicklung aller räumlichen Teillagen der Stadt Bleicherode überprüfet, ein gemeinsames Leitbild entwickelt oder gegebenenfalls neu formuliert.
  • Es sind die zukünftigen Handlungsschwerpunkte auf Ebene ausgewählter Quartiere in Form von Teilkonzepten zu bestimmen und in Form einer begründeten Dringlichkeitsliste darzustellen.

Das integrierte Herangehen in der Stadt Bleicherode bedeutet in diesem Zusammenhang:

  • Die stadträumliche Integration der wichtigsten vier Teilbereiche Verkehrserschließung, bauliche Nutzungen, Grün- und Landschaftsräume sowie die Stadtgestalt im Zusammenwirken und in ihren gegenseitigen Abhängigkeiten zu betrachten.
  • Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen der Akteure mit ihren unterschiedlichen Nutzungsansprüchen an den Stadtraum, die bisweilen auch untereinander konkurrieren und / oder sich gegenseitig beeinträchtigen können.
  • Die Abstimmung wohnungswirtschaftlicher Belange im Hinblick auf die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse unterschiedlicher Einkommensgruppen der Bewohner und um die Probleme sozial schwächerer Bewohner, also um die Bereitstellung und Aufrechterhaltung von preiswertem Wohnraum.

 

Link zur Thüringer Städtebauförderrichtlinie ThStBauFR. Der Leitfaden zur Erarbeitung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten ist auf den Seiten 123 bis 125. Darüber hinaus ist hier eine Übersicht über alle Förderprogrammen des Landes enthalten.